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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
DER PFALZSOLAR GMBH

für Verträge mit Kunden über Solaranlagen und Solaranlagen-Komponenten (Stand 15. August 2021)

1 Anwendungsbereich und Rangfolge

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) finden auf Verträge zwischen der Pfalzsolar GmbH („Pfalzsolar“) und Kunden*innen Anwendung, die die Lieferung („Kaufverträge“) oder die Lieferung und Montage („Werkverträge“) von Solaranlagen und Solaranlagen-Komponenten zum Gegenstand haben.

1.2 Die Bestimmungen dieser AGB finden auf Kaufverträge und Werkverträge gleichermaßen Anwendung, sofern in einer Bestimmung nicht gesondert Bezug auf Kaufverträge oder Werkverträge genommen wird.

1.3 Die Bestimmungen dieser AGB gelten für Verbraucher*innen i.S.v. § 13 BGB und Unternehmer*innen i.S.v. § 14 BGB (nachstehend zusammengefasst „Kunden*innen“) gleichermaßen, sofern in einer Bestimmung nicht gesondert Bezug auf Verbraucher*innen oder Unternehmer*innen genommen wird.

1.4 Verbraucher*innen sind Kunden*innen, die mit ihrer Solaranlage Energie erzeugen wollen, die überwiegend für Zwecke des eigenen privaten Verbrauchs genutzt werden soll.

1.5 Die im Angebot der Pfalzsolar enthaltenen Bestimmungen gelten vorrangig zu diesen AGB.

1.6 Allgemeine Geschäftsbedingungen, die diesen AGB widersprechen oder sie ergänzen („anderslautende Bedingungen“), finden nur insoweit Anwendung, als die Pfalzsolar diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

1.7 Allen anderen anderslautenden Bedingungen, auf die Sie in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Bestätigungsschreiben Bezug nehmen, wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2 Vertragsschluss

2.1 Das Ihnen von der Pfalzsolar unterbreitete Angebot versteht sich als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.

2.2 Ein Angebot unterbreiten Sie der Pfalzsolar, wenn Sie das Angebot unterzeichnet an die Pfalzsolar zurücksenden. Die Pfalzsolar wird das Angebot prüfen und Ihnen eine Bestätigung zusenden. Mit dem Zugang der Bestätigung bei Ihnen kommt der Vertrag zustande.

2.3 Für den Fall, dass nach Vertragsschluss ein Aufmaß durch die Pfalzsolar vereinbart wird und das Aufmaß ergibt, dass sich der Leistungsumfang des Vertrages ändert (z.B. Art und Anzahl der Komponenten), wird die Pfalzsolar Ihnen ein Angebot über die Änderung des Vertrages übermitteln. Die Änderung des Vertrages wird wirksam, wenn Sie das Angebot annehmen.

2.4 Soweit vereinbart wird, dass die Pfalzsolar den Antrag für den Netzanschluss der Solaranlage beim zuständigen Netzbetreiber für Sie stellt, kommt der Vertrag unter der aufschiebenden Bedingung zu Stande, dass der Netzbetreiber den Antrag bewilligt. Für den Netzantrag benötigt die Pfalzsolar Ihre Vollmacht. Ein entsprechendes Formular liegt dem Angebot bei.

3 Nicht im Vertrag enthaltene Leistungen

3.1 Die Prüfung, ob das Gebäude, die Lärmschutzwand oder ähnliches („bauliche Anlage“), worauf oder woran die Solaranlage montiert werden soll, die baulichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb der Solaranlage bzw. der Komponenten erfüllt (insbesondere in Bezug auf die Statik der baulichen Anlage und die jeweiligen Herstellerangaben), ist nicht im Leistungsumfang enthalten.

3.2 Die Prüfung, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb der Solaranlage erfüllt sind (insbesondere in Bezug auf Genehmigungen, z.B. Baugenehmigung oder andere baurechtliche Vorgaben), ist nicht im Leistungsumfang enthalten.

3.3 Die Erstellung von Geboten für Ausschreibungsverfahren der Bundesnetzagentur bzgl. der Förderung der Solaranlage ist nicht im Leistungsumfang enthalten.

3.4 Der Anschluss der Solaranlage bzw. der Komponente an vorhandene Blitzschutzanlagen ist nicht im Leistungsumfang enthalten.

3.5 Die Beantragung des Netzanschlusses für die Solaranlage ist nicht im Leistungsumfang enthalten. Dies gilt auch im Falle notwendiger Änderungen vorhandener Netzanschlüsse.

3.6 Die Beantragung der Messeinrichtungen für die Solaranlage ist nicht im Leistungsumfang enthalten. Dies gilt auch im Falle eines notwendigen Austausches vorhandener Messeinrichtungen.

3.7 Weitere, für den Betrieb der Solaranlage ggf. erforderliche Komponenten, die nicht im Leistungsumfang des Vertrages aufgeführt sind, z.B. Anschlusspunkt Zählerplatz Feld („APZ Feld“) zur Übertragung von Messdaten, sind nicht im Leistungsumfang enthalten.

3.8 Die Registrierung der Solaranlage beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist nicht im Leistungsumfang enthalten.

4 Modellrechnungen

4.1 Bitte beachten Sie, dass die tatsächliche Leistung einer Solaranlage (z.B. aufgrund von Schwankungen des Wetters, Ablagerungen auf den Modulen, Wirkungsgrade von Modulen und Wechselrichtern) von den Ergebnissen in Modellrechnungen abweichen kann.

4.2 Etwaige im Rahmen der Vertragsanbahnung und Durchführung erstellte Modellrechnungen über die Leistung der Solaranlage (zu erwartender Jahresertrag etc.) stellen daher weder eine Aussage der Pfalzsolar über die Beschaffenheit der Solaranlage i.S.v. § 434 BGB oder § 633 BGB noch eine Garantie i.S.v. § 443 BGB oder sonstige Garantie dar.

5 Mitwirkungspflichten Kunden*innen (nur für Werkverträge)

5.1 Für die Dauer der Ausführung der Arbeiten müssen Sie der Pfalzsolar ausreichend geschützte Flächen für die Lagerung der Komponenten der Solaranlage nebst Montagematerialien („Materialien“) bereitstellen.

5.2 Sie müssen dafür Sorge tragen, dass die während der Durchführung der Arbeiten bei Ihnen gelagerten Materialien nicht durch Dritte beschädigt oder gestohlen werden oder sonst abhandenkommen (siehe auch Haftung Ziffer 14.5).

5.3 Sie müssen die Ihrerseits erforderlichen Vorkehrungen treffen, damit die Arbeiten innerhalb der vertraglich vereinbarten Fristen ohne Unterbrechung durchgeführt werden können.

6 Termine

Angegebene Termine geben lediglich Auskünfte über geplanten Liefer- bzw. Montagzeiträume; sie orientieren sich an den Angaben der jeweiligen Hersteller. Die Pfalzsolar wird die Liefer- bzw. Montagetermine mit Ihnen abstimmen.

7 Zahlungsbedingungen

7.1 Soweit nicht abweichend vereinbart, erfolgt die Rechnungslegung bei Kaufverträgen nach Lieferung und bei Werkverträgen nach Abnahme.

7.2 Rechnungen sind binnen 14 Tagen, gerechnet ab Rechnungsdatum, ohne Abzug zur Zahlung fällig.

7.3 Zahlungen sind per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto der Pfalzsolar vorzunehmen.

8 Eigentumsvorbehalt

8.1 Die Pfalzsolar behält sich an den gelieferten bzw. gelieferten und montierten Komponenten der Solaranlage das Eigentum vor bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Gesamtpreises (inkl. USt.) und der Ihnen gegenüber gelten gemachten Aufwendungen und Zinsen im Falle des Zahlungsverzugs.

8.2 Solange das Eigentum nicht auf Sie übergegangen ist, sind Sie nicht berechtigt die Solaranlage bzw. die Komponenten zu verkaufen.

9 Mängelrechte

9.1 Verbraucher*innen haben offensichtliche Mängel, unter kurzer Beschreibung dieser, binnen einer Frist von 14 Tagen, gerechnet ab Lieferung bzw. Abnahme, gegenüber der Pfalzsolar in Textform anzuzeigen, wobei die rechtzeitige Absendung für die Fristwahrung genügt.

9.2 Im Falle von Mängeln können Sie Nacherfüllung binnen angemessener Frist verlangen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl der Pfalzsolar im Wege der Beseitigung des Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien Sache.

9.3 Liefert die Pfalzsolar zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann die Pfalzsolar von Ihnen die Rückgewähr der mangelhaften Sache verlangen.

9.4 Die Pfalzsolar kann die Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

9.5 Die Nacherfüllung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

9.6 Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie Ihnen nicht zumutbar oder verweigert die Pfalzsolar die Nacherfüllung, können Sie Ihr Recht auf Minderung oder Rücktritt geltend machen. Unberührt hiervon bleibt das Recht, Schaden- oder Aufwendungsersatz geltend zu machen.

9.7 Sie sind nicht berechtigt, Mängel im Rahmen der Selbstvornahme zu beseitigen.

10 Verjährung von Mängelrechten

10.1 Bei Verträgen mit Verbrauchern beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – zwei Jahre.

10.2 Bei Verträgen mit Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – ein Jahr. Die vorstehende Verjährungsfrist gilt nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei der fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalspflichten“). Kardinalspflichten sind solche, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung Kunden*innen deshalb vertrauen dürfen.

11 Herstellergarantien

Soweit den Komponenten der Solaranlage Erklärungen der Hersteller beigefügt sind, z.B. Garantien, handelt es sich um selbständige Verträge zwischen Ihnen und dem Hersteller. Rechte aus diesen Verträgen können Sie direkt gegenüber dem jeweiligen Hersteller geltend machen.

12 Widerrufsrecht (für Verbraucher*innen)

12.1 Zu Kaufverträgen (vgl. Ziffer 1.1):

a) Verbraucher*innen haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Kaufvertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage, ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren bzw. (bei mehreren Waren) die letzten Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Pfalzsolar GmbH, Franz-Zang-Str. 2, 67059 Ludwigshafen, Tel. 0621/405 45 000, Fax 0621/405 45 299, Email info@pfalzsolar.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das dem Angebot beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, auch abrufbar unter https://pfalzsolar.de//widerruf/, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

b) Folgen des Widerrufs: Wenn Sie den Kaufvertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf des Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren zurückerhalten haben oder bis Sie uns den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf des Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sofern die Waren mit der Post zurückgesandt werden können, tragen Sie die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Ist der Postversand nicht möglich, tragen wir die Kosten der Rücksendung der Waren.

12.2 Zu Werkverträgen (vgl. Ziffer 1.1):

a) Verbraucher*innen haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Werkvertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage, ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Pfalzsolar GmbH, Franz-Zang-Str. 2, 67059 Ludwigshafen, Tel. 0621/405 45 000, Fax 0621/405 45 299, Email info@pfalzsolar.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, auch abrufbar unter https://pfalzsolar.de//widerruf/, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

b) Folgen des Widerrufs: : Wenn Sie den Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf des Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren zurückerhalten haben oder bis Sie uns den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf des Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sofern die Waren mit der Post zurückgesandt werden können, tragen Sie die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Ist der Postversand nicht möglich, tragen wir die Kosten der Rücksendung der Waren.

c)HINWEIS / Leistungserbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist: : Haben Sie verlangt, dass Leistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, erlischt Ihr Widerrufsrecht, wenn die Pfalzsolar vor Ablauf der Widerrufsfrist die Leistungen vollständig erbracht hat. Sind die Leistungen teilweise erbracht worden, erlischt Ihr Widerrufsrecht teilweise. In diesem Fall haben Sie der Pfalzsolar die Leistungen zu zahlen, die bis zu dem Zeitpunkt erbracht worden sind, zu dem Sie die Pfalzsolar von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichtet haben. Für die erbrachten Leistungen ist, im Vergleich zum Gesamtumfang der im Werkvertrag vorgesehenen Leistungen, ein anteilsmäßig angemessener Betrag zu zahlen.

13 Rücktrittsrecht

13.1 Die Pfalzsolar räumt Ihnen das Recht ein, bis zum letzten Tag vor der vereinbarten Lieferung bzw. dem vereinbarten Montagetermin, gegen Zahlung einer Pauschale in Höhe von 20 % des zur Zeit der Rücktrittserklärung vereinbarten Gesamtpreises (zzgl. Umsatzsteuer), vom Vertrag zurückzutreten. Die Rücktrittserklärung bedarf der Textform.

13.2 Es steht Ihnen frei der Pfalzsolar nachzuweisen, dass der Pfalzsolar durch Ihren Rücktritt kein oder ein wesentlich niedriger Schaden als die Pauschale entstanden ist.

13.3 Die gesetzlichen Rücktrittsrechte sowie das Widerrufsrecht für Verbraucher*innen bleiben vom vorstehenden Rücktrittsrecht unberührt.

14 Haftung der Pfalzsolar

14.1 Die Pfalzsolar haftet unbegrenzt bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei von der Pfalzsolar übernommenen Garantien sowie nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.

14.2 Im Falle von sonstigen Schäden, die auf leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalspflichten“) beruhen, haftet die Pfalzsolar für die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Kardinalspflichten sind solche, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung Kunden*innen deshalb vertrauen dürfen.

14.3 Im Falle von sonstigen Schäden, die auf leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten beruhen, haftet die Pfalzsolar insgesamt in Höhe des vereinbarten Gesamtpreises (ohne Umsatzsteuer).

14.4 Die Pfalzsolar haftet nicht für Schäden, die auf der mangelnden Eignung (einschl. Materialschwächen, Konstruktionsfehler, unzureichende Statik) der baulichen Anlage beruhen, auf bzw. an der die Solaranlage angebracht werden soll.

14.5 Die Pfalzsolar haftet nicht für von Ihnen oder Dritten beschädigte oder gestohlene Komponenten der Solaranlage und Montagematerialien, die während der Ausführung der Montagearbeiten bei Ihnen gelagert werden. Dritte in diesem Sinne sind nicht die gesetzlichen Vertreter der Pfalzsolar und Personen, derer sich die Pfalzsolar zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten bedient. Es obliegt Ihnen für solche Risiken entsprechende Versicherungen abzuschließen.

15 Gerichtsstand und anwendbares Recht

15.1 Bei Verträgen mit Verbraucher*innen ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Ort des Wohnsitzes oder, falls ein solcher nicht besteht, der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts des/der Verbraucher*in zur Zeit der Klageerhebung. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.

Verlegen Sie nach Vertragsschluss Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland oder ist zum Zeitpunkt der Klageerhebung Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht bekannt, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag Ludwigshafen am Rhein.

15.2 Bei Verträgen mit Unternehmer*innen ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag Ludwigshafen am Rhein.

15.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.

16 Datenschutz

Hinweise zum Datenschutz sind abrufbar unter: https://pfalzsolar.de//datenschutz/

17 Sonstiges

17.1 Die Pfalzsolar ist berechtigt, für die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Unterlieferanten einzusetzen.

17.2 Die Veröffentlichung unserer Angebote im Internet oder in Intranets (z.B. auf Homepages oder in sozialen Netzwerken wie Twitter, Facebook, Instagram und YouTube) ist nicht gestattet.

17.3 Die Marken und die Firmierung der Pfalzsolar dürfen nur insoweit genutzt werden, wie die Pfalzsolar hierzu jeweils ihre vorherige schriftliche Zustimmung erteilt hat.

17.4 Sie können Ihre Forderungen mit Forderungen der Pfalzsolar aufrechnen, soweit Ihre Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

17.5 Änderungen des Vertrages bedürfen der Textform.

17.6 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien werden an Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung eine Bestimmung vereinbaren, die der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung wirtschaftlich und rechtliche am nächsten kommt. Entsprechendes gilt bei Vertragslücken.

18 Kontakt

Pfalzsolar GmbH

Franz-Zang-Straße 2

67059 Ludwigshafen

Telefon: +49 (0) 621 405 45 000

Fax: +49 (0) 621 405 45 299

E-Mail: info@pfalzsolar.de“

Homepage: https://pfalzsolar.de/

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