Wohnhaus mit einer Photovoltaikanlage

BUNDESWIRTSCHAFTSMINISTERIUM BESCHLIESST ENDE DER KFW SPEICHERFÖRDERUNG

Ludwigshafen, 11. November 2015
Lesezeit: 1 Minute

In der vergangenen Woche gab Sigmar Gabriel das Ende des KfW Förderprogramms für Solarstromspeicher bekannt. Angehende Anlagenbetreiber müssen deshalb schnell handeln, wenn sie noch bis zum Jahresende von der Förderung profitieren wollen.

Seit Mai 2013 können Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen bei der KfW eine Förderung für Batteriespeicher beantragen. Mit dem Schreiben vom 5. November gab jetzt Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie, dem Bundestag das Auslaufen des Förderprogramms zum Jahresende bekannt. Als Begründung teilt Gabriel mit, dass die mit dem Förderprogramm verbundenen Ziele erreicht seien. Zu den wichtigsten Zielen der Förderung von Solastromspeichern zählten die Beschleunigung der technologischen Entwicklung von Speichersystemen, die Unterstützung der Integration von PV-Anlagen in das Stromsystem und die Kostensenkung von Speicherlösungen. Weiterhin heißt es in Gabriels Schreiben an den Bundestag: „Da das Programm seine Aufgabe erfüllt und die Markteinführung von systemdienlichen PV-Batteriespeichern erfolgreich unterstützt hat, besteht keine Notwendigkeit mehr, die Förderung fortzusetzen.“

Die deutsche PV-Branche steht der Entscheidung des Bundeswirtschaftsministeriums kritisch gegenüber. Thomas Kercher, Geschäftsführer der Pfalzsolar GmbH, bedauert den Wegfall der Speicherförderung – ist aber dennoch optimistisch: „Das Programm der KfW hat Anlagenbetreibern in den letzten Jahren einen attraktiven Anreiz für die Investition in Batteriespeicher gesetzt. Doch Fakt ist: Speicher rechnen sich auch ohne Förderung. Denn: Langfristig steigen die Strompreise. Wer also dank Speicher mehr Solarstrom vom eigenen Dach verbraucht, macht sich von steigenden Strompreisen unabhängig und profitiert dauerhaft.“

Wer sich aber die Förderung der KfW für Solarstromspeicher noch sichern will, der sollte seinen Antrag bis spätestens Ende November 2015 bei der KfW einreichen. Denn um von der Speicherförderung zu profitieren, muss die KfW den Förderantrag bis spätestens zum 31.12.2015 genehmigen – und dies dauert in der Regel einige Wochen. Eine zügige Antragsstellung bedeutet übrigens nicht, dass künftige Anlagenbetreiber ihr Solarkraftwerk bis zum Jahresende in Betrieb nehmen müssen. Ab Bewilligung der Speicherförderung durch die KfW hat der Antragssteller 12 Monate Zeit, die Förderbeträge abzurufen.

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